Maskentragpflicht / Info Coronavirus 17 (23.10.2020)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

 

Wer ein ärztliches Zeugnis vorweisen kann, ist von der Maskentragepflicht befreit. Der Zugang zum Verkehrshaus darf dieser Person rechtlich nicht verweigert werden.

Bis auf Weiteres gilt für Personen mit Maskendispens im Verkehrshaus folgende Regelung:

1) Der Zutritt im Museumsbereich draussen und drinnen ist erlaubt.

2) Der Aufenthalt im Planetarium, Filmtheater und im Swiss Chocolate Adventure wird nicht gewährt.

3) Attraktionen im Museum bei denen der Abstand nicht eingehalten werden kann, sind nicht zugänglich (z.B. Flugsimulator, Raumwandler, Rega-Jet).

4) Das ärztliche Zeugnis ist bei Kontrollen vorzuweisen.

Sollte es zu Auseinandersetzungen mit Personen kommen, welche diese Anweisungen nicht befolgen, ist der ESL zu rufen.

 

Freundliche Grüsse

 

Olivier Burger
Leiter Unternehmenskommunikation
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Gruss

Hanspeter Brunner
Qualitätsmanagement
Besucherdienstleitung
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Verkehrshaus der Schweiz
Lidostrasse 5, CH-6006 Luzern

Direkt     +41 41 375 75 37
Zentrale  +41 41 375 75 75
www.verkehrshaus.ch

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