MW: Coronaspezifische Regeln

Anzahl Besucher*innen in der MW:

Es gibt keine separate Beschränkung der Besucher*innenzahl für die Media World

E-Mail von bvo (Okt. 2020, immer noch aktuell):

“Grundsätzlich ist von einer allgemeinen Einlassbeschränkung in der Red Bull Media abzusehen. Durch die Schutzmaskenpflicht entfällt die unbedingte Einhaltung einer Mindestdistanz.

Aber bei Grossansturm auf die Red Bull Media World, zum Beispiel wenn mehrere Schulklassen gleichzeitig eintreffen, kann der Host auch weiterhin eine vorbereitete Infotafel (BITTE WARTEN SIE HIER, A4 auf Absperrpfosten) vor das Drehkreuz stellen.”

Die folgenden Punkte gelten nach wie vor!

Zudem gilt: bilden sich grössere Ansammlungen von Besucher*innen, diese freundlich, aber aktiv darauf aufmerksam machen, dass der Abstand zwischen den Besucher*innen und zwischen Gruppen einzuhalten ist.

 

Anweisung Umgang mit Besucher*innen

Auszug E-Mail “Info Coronavirus 17” von obu am 23.10.2020:

Wer ein ärztliches Zeugnis vorweisen kann, ist von der Maskentragepflicht befreit. Der Zugang zum Verkehrshaus darf dieser Person rechtlich nicht verweigert werden.

Bis auf Weiteres gilt für Personen mit Maskendispens im Verkehrshaus folgende Regelung:

1) Der Zutritt im Museumsbereich draussen und drinnen ist erlaubt. DIES GILT AUCH FÜR DIE MEDIA WORLD.

2) Der Aufenthalt im Planetarium, Filmtheater und im Swiss Chocolate Adventure wird nicht gewährt.

3) Attraktionen im Museum bei denen der Abstand nicht eingehalten werden kann, sind nicht zugänglich (z.B. Flugsimulator, Raumwandler, Rega-Jet). DIES GILT AUCH FÜR DIE VR-ATTRAKTIONEN UND ICAROS.*

4) Das ärztliche Zeugnis ist bei Kontrollen vorzuweisen.

Sollte es zu Auseinandersetzungen mit Personen kommen, welche diese Anweisungen nicht befolgen, ist der ESL zu rufen.

 

*MASKENPFLICHT auch für unter 12-jährige (wobei unter 12-jährige bei den VR-Attraktionen die Benutzung gem. Weisung nicht aktiv empfohlen wird…)

Auszug E-Mail “Info Coronavirus 14” von obu am 23.10.2020:

Durchsetzung im Verkehrshaus
Es gilt also Gäste ohne Maske oder mit nicht korrekt getragener Maske (z.B. Nase nicht bedeckt.) freundlich, aber bestimmt auf die Maskentragpflicht hinzuweisen.

Sollte derselbe Gast nach einer zweiten Verwarnung die Maske weiterhin nicht korrekt tragen, ist der ESL beizuziehen.

Bei Gästen, welche das Maskentragen verweigern oder der Betreuungsperson die Durchsetzungskompetenz absprechen, ist ebenfalls der ESL rufen.

Auszug E-Mail “Info Coronavirus 16” von obu am 23.10.2020:

Schutzmaskenpflicht

Plastik-Visiere oder einen Plastik-Mundschutz sind nicht erlaubt. Diesen Personen kann der Zutritt zum Verkehrshaus verwehrt werden.

 

Weisung für Mitarbeiter

E-Mail “Info Coronavirus 15” an AlleMA via obu am 22.10.2020:

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Untersuchungen zeigen klar, dass die Gespräche in den Kaffee- und Essenspausen die typischen Orte der Ansteckung in den Unternehmen sind. Angesichts der sich verschärfenden Lage, die auch zunehmend unsere Teams betrifft, gilt ab sofort:

1) Keine Gespräche ohne Maske führen.

2) Kaffeepausen im Freien mit genügend Abstand geniessen.

3) Das Essen möglichst am Arbeitsplatz einnehmen. Ansonsten doppelten Abstand einnehmen.